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Progressionsermäßigung
• Gemäß § 37 Abs. 7 EStG 1998 i. d. F. des Strukturanpassungsgesetzes 1996 (StruktAnpG 1996) steht für Einkünfte, die zum Teil mit dem festen Steuersatz des § 67 versteuert werden, keine Progressionsermäßigung zu. - (§ 37 Abs. 7 EStG 1998), (Abweisung)
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