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SWK 2, 10. Jänner 2006, Seite 6

Aktuelles zum deutschen Arbeitnehmer-Entsendegesetz

In Deutschland gelten seit dem neue Mindestlöhne für den Baubereich. Diese sind über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG, dBGBl. S. 227 vom , i. d. F. vom , dBGBl. S. 2787) für alle österreichischen Betriebe verbindlich, die Mitarbeiter zur Erbringung von Bauleistungen nach Deutschland entsenden. Davon betroffen sind auch Leiharbeitnehmer, welche vom Entleiher mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die unter das AEntG fallen, weshalb der Verleiher die vorgeschriebenen Mindestlöhne zu bezahlen hat. Mit der nunmehrigen Absenkung dieser Löhne um 1,7 % ist nach dem Gesagten auch eine spürbare finanzielle Erleichterung für jene österreichischen Betriebe eingetreten, die unter den Regelungen des AEntG in Deutschland arbeiten. Näheres hierzu in einem Beitrag von Mag. Robert Leitner, Leiter des Euro Info Centre der Wirtschaftskammer Oberösterreich, in der ASoK 2005, 395.

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