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SWK 2, 10. Jänner 2006, Seite 56

VwGH zur Bundesabgabenordnung

Ausnahmegenehmigung (§ 44 Abs. 2 BAO)

Ein gemeinnütziger Sportverein beantragte eine volle Ausnahmegenehmigung für die Sportplatzkantine. Eine solche Ausnahmegenehmigung mit der vollen Befreiung ist nach der Verwaltungspraxis nur in Ausnahmefällen zu gewähren, allerdings ist ein solcher Bescheid ausreichend zu begründen. Lediglich der allgemeine Hinweis, dass der Kantinenbetrieb in örtlicher Konkurrenz zu Gewerbetrieben stehe, führt zur Verletzung von Verfahrensvorschriften ().

Schätzung bei Gastwirt (§ 184 BAO)

Im Zusammenhang mit der 1998 erfolgten Hausdurchsuchung bei der Brauerei AG wurden bei einem Klagenfurter Wirt Zuschätzungen vorgenommen. Es wurden pauschal die angeblichen Letztverbraucherlieferungen vor der offiziellen Lieferung an den Gastronomen ihm zugerechnet. Die Behörde hat sich nicht mit den Argumenten des Wirtes auseinandergesetzt, dass die Lieferungen auch an andere Wirte erfolgt sein könnten. Außerdem hat der Wirt bei einzelnen Lieferungen nachweisen können, dass diese für private Feste im nicht unternehmerischen Bereich bezogen worden sind. Daher wurde der Bescheid aufgehoben ().

Feststellungsverfahren und Bindungswirkung (§ 187, § BAO

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