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SWK 2, 10. Jänner 2006, Seite 54

Erwiderung zum Beitrag von Hofrat Dr. Sarnthein

Gernot Aigner und Babette Prechtl

Der Beitrag von Hofrat Dr. Sarnthein hat uns dazu bewogen, entgegen unserem Entschluss, der Seeling Problematik nach zahlreichen Beträgen nun endgültig den Rücken zuzukehren, noch ein letztes Mal in aller Kürze Stellung zu nehmen.

1. Entscheidung des UFS

Wenn uns von Herrn Hofrat Dr. Sarnthein vorgeworfen wird, dass wir uns anstatt einer eingehenden Auseinandersetzung mit der Auslegung des UFS bzw. seines "Leitgedankens" nach den Regeln einer "objektiven Rechtswissenschaft" auf Polemik beschränkt hätten, sei dazu angemerkt, dass die Entscheidung des UFS von uns sehr wohl einer sachlichen und kritischen Prüfung unterzogen wurde. Sie wurde im Übrigen von uns S. 55auch nicht als absolut unhaltbar zurückgewiesen, sondern lediglich auf Grundlage der vom EuGH bisher in seinen relevanten Entscheidungen dargelegten Auffassung als dieser widersprechend abgelehnt. Seit wann ist der Versuch einer Prognose einer allfälligen Entscheidung des EuGH zu einem konkreten Fall anhand seiner bisherigen Spruchpraxis und der von ihm angewendeten Grundsätze Polemik?

2. Judikatur des EuGH

Selbstverständlich ist es möglich, dass der EuGH von seiner bisherigen Judikatur abgeht und die Entscheidung des UFS bestätigt. ...

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