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SWK 2, 10. Jänner 2006, Seite 11

Der schlaue Unternehmer und das noch schlauere Finanzamt

Finanzstrafverfahren und Ersatzfreiheitstrafen

Maximilian Rombold

Beim Finanzamt langte eine anonyme Anzeige ein, in der behauptet wurde, dass ein Fassadenputzer Schwarzgeschäfte mache. Was zu Beginn als bloßer Routinefall erschien, entpuppte sich im Zuge einer Betriebsprüfung als durchaus große Nummer.

Zunächst wurden vom Erhebungsdienst des Finanzamtes zahlreiche auch in anderen Bundesländern wohnhafte Häuslbauer, für die der Fassadenputzer tätig geworden war, besucht. In der Mehrheit der Fälle konnte nachgewiesen werden, dass tatsächlich ein großer Teil der Arbeitsleistungen schwarz erbracht worden war.

Insgesamt wurden dem Steuerpflichtigen durch die Betriebsprüfung rd. 1,8 Millionen ATS vorgeschrieben. Der Unternehmer, der trotz drückender Beweislage immer alles abgestritten hatte, ergriff Rechtsmittel bis zum Verwaltungsgerichtshof, der jedoch dem Finanzamt Recht gab. Es stand somit 1:0 für das Finanzamt. Da das Betriebsprüfungsmehrergebnis auch strafrechtlich nicht zu berücksichtigende Sicherheitszuschläge beinhaltete, waren lediglich rd. 600.000,- ATS strafrechtlich relevant, weshalb für die Durchführung des Finanzstrafverfahrens nicht das Gericht, sondern die Finanzstrafbehörde zuständig war. Diese war jedoch der Meinung, dass die dem Fass...

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