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Wirtschaftsgut: Schottervorkommen
• Ein entdeckter Bodenschatz, wie etwa ein Schottervorkommen, ist steuerlich ein vom Grundstück getrennt zu betrachtendes Wirtschaftsgut, dies gilt allerdings, falls noch nicht mit der Verwertung des Bodenschatzes begonnen worden ist, nur dann, wenn dieser abbauwürdig ist und mit seiner Aufschließung zu rechnen ist. In einem solchen Fall würde, wenn das den Bodenschatz enthaltene Grundstück veräußert werden sollte, nicht für Grund und Boden, sondern auch für den Bodenschatz ein Kaufpreis(-anteil) bezahlt. - (§ 6 Z 5 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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