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Firmenwert: Abschreibung
• Der VwGH teilt die Ansicht der belangten Behörde, dass im Fremdvergleich die Vereinbarung eines Firmenwertes für einen Betrieb, mit welchem der Betriebsveräußerer in rund 3 Jahren einen Gesamtverlust von rund 140.000 ATS bei etwa eben solchen Umsätzen erwirtschaftet hat, nicht ohne weiteres gerechtfertigt ist. - (§ 8 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
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