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KfzStG: Steuerpflicht
• Für den Beginn der Steuerpflicht nach dem KfzStG ist nicht maßgebend, welche Frist zur Zulassung eines im Inland eingebrachten Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen besteht, sondern die Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung. - (§ 82 Abs. 8 KFG), (Abweisung)
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