Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 8, August 2017, Seite 534

Kreditverträge und vollstreckbare Notariatsakte

Patrick Schweda

Erst jüngst hat der OGH wieder aufgezeigt, dass bei der Errichtung vollstreckbarer Notariatsakte besondere Sorgfalt geboten ist. Einem als Schuld- und Pfandbestellungsvertrag bezeichneten Notariatsakt wurde die Exekutionsfähigkeit versagt, weil er den gesetzlichen Erfordernissen nicht entsprochen hat. Aus Sicht der notariellen Praxis (und auch der Bankenpraxis) bedarf es einer Klarstellung dahingehend, welche Erfordernisse bei der Errichtung derartiger vollstreckbarer Notariatsakte zu berücksichtigen sind.

Recently the Supreme Court has highlighted again that enforceable notarial acts should be treated with due diligence. A notarial act which is referred to as promissory note and pledge agreement has been denied the capability of execution because of non-compliance with legal requirements. From the viewpoint of notarial practice (and also banking practice) it is necessary to clarify which prerequisites need to be taken into account.

Stichwörter: Kreditvertrag, vollstreckbarer Notariatsakt, Quittung, Anerkenntnis, Garantie.

JEL-Classification: G 21,K 12.

1. Ausgangssituation

Wie bereits mehrfach in der Vergangenheit, hat auch jüngst ein vollstreckbarer Notariatsakt nicht das gehalten, wa...

Daten werden geladen...