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ÖBA 8, August 2017, Seite 531

BCBS veröffentlicht Leitlinien zum Umgang mit Risiken in Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Am veröffentlichte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) Leitlinien zum Umgang mit Risiken in Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Diese Leitlinien spezifizieren, wie Banken diese Risiken in ihr gesamthaftes Risikomanagement integrieren sollen. Dabei werden die von der Financial Action Task Force (FATF) erarbeiteten Standards berücksichtigt. Die Leitlinien gelten für alle Banken.

Für die Identifikation und Analyse der Risiken sind die „Three Lines of Defense“ von Bedeutung. Im Rahmen der First Line müssen Verfahren und Prozesse schriftlich festgehalten und an alle Mitarbeiter kommuniziert werden. Zudem müssen regelmäßige Mitarbeiterschulungen abgehalten werden. Im Rahmen der Second Line of Defense muss der Geldwäschebeauftragte die Einhaltung der Verpflichtungen in Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die Bank regelmäßig überwachen. Die Third Line of Defense ist die Interne Revision, die für die Kontrolle der Verfahren und Prozesse im Rahmen ihrer Prüfungsroutine zuständig ist.

Außerdem braucht eine Bank ein adäquates System zum Transaktionsmonitoring sowie Richtlinien für die Aufna...

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