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SWK 3, 20. Jänner 2006, Seite S 92

Beschränkte Steuerpflicht bei Schenkungen

Angefragter Sachverhalt

Es wird um Bestätigung ersucht, dass für eine Schenkung von 100 % Anteilen an einer ausschließlich österreichischen Grundbesitz haltenden österreichischen GmbH durch einen seit zehn Jahren in Monaco wohnenden (ausschließlicher Wohnsitz) österreichischen Staatsbürger an eine liechtensteinische Stiftung (Anstalt) beschränkte Steuerpflicht gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 ErbStG nicht eintritt und daher für eine solche Schenkung österreichische Schenkungssteuerpflicht nicht gegeben ist.

Würdigung

Bei dem in der Anfrage dargelegten Sachverhalt ist beschränkte Steuerpflicht in Österreich nicht gegeben.

Beschränkte Steuerpflicht tritt nur insoweit ein, als der Vemögensanfall aus den im § 6 Abs. 1 Z 2 ErbStG taxativ bezeichneten Sachen besteht. Dazu zählen aber nicht die Geschäftsanteile an einer GmbH bzw. Aktien und Genossenschaftsanteile. Diese würden nur dann der Steuerpflicht unterliegen, wenn sie zum inländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, zum Grundvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören (). Bei Geschäftsanteilen an einer GmbH (und auch bei Aktien sowie Genossenschaftsanteilen) handelt es sich auch nicht um Rechte, deren Übertragung an eine Eintragung in inländische Bücher ge...

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