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Zahlungsauftrag: Nichtbeachtung
• Beim Zahlungsauftrag gemäß § 6 GEG handelt es sich um einen Bescheid, der der formellen Rechtskraft fähig ist. Die Nichtbeachtung einer bereits rechtskräftig ergangenen Entscheidung des Kostenbeamten durch einen weiteren Zahlungsauftrag hat der Verfassungsgerichtshof S. 48in seinem Erkenntnis vom , VfSlg. 10.142, nicht als bloß rechtswidrig, sondern als bereits gesetzlos erachtet. - (§ 6 GEG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0192)