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SWK 18, 20. Juni 2006, Seite 47

Finanzstrafgesetz: Zigarettenschmuggel

Die im Zusammenhang mit dem Schmuggel von Zigaretten aufgestellte Behauptung, ein unbekannter Dritter hätte ihm die Zigaretten ins Auto gelegt, kann nur als Schutzbehauptung qualifiziert werden. - (§ 37 Abs. 1 lit. a FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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