zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 18, 20. Juni 2006, Seite R 45

Vergnügungssteuer: Festsetzung

Der belangten Behörde kann nicht entgegengetreten werden, wenn sie i. Z. m. der Festsetzung von Vergnügungssteuer im Hinblick auf den sachverhaltsmäßig festgestellten Ablauf der Veranstaltungen (Clubbings, Silvestergala, After-Show-Party) davon ausgegangen ist, dass bei diesen nach der Verkehrsauffassung die Tanzmöglichkeit für die Besucher nicht bloß von marginaler Bedeutung gewesen ist. - (§ 1 Abs. 1 Z 6 VGSG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...