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Außergewöhnliche Belastung
• Eine freiwillig herbeigeführte Fortpflanzungsunfähigkeit schließt die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung aus. - (§ 34 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften), (Präsidentenbeschwerde)
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