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SWK 18, 20. Juni 2006, Seite 550

Einheitswerte ade?! ErbStG - quo vadis?

VfGH leitet Gesetzesprüfungsverfahren ein

Friedrich Fraberger

Wie am durch Veröffentlichung auf der Homepage des VfGH publik geworden und kurz darauf der Tagespresse entnehmbar,hat der , ein Gesetzesprüfungsverfahren gegen § 19 Abs. 2 und 3 ErbStG (Bewertung inländischer Liegenschaften mit dem dreifachen Einheitswert) eingeleitet. Bei Wegfall dieser - in aller Regel - günstigen Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Übertragung inländischer Liegenschaften wäre nach dem Gesetz wohl der Verkehrswert die neue Bemessungsgrundlage. Dies gibt Anlass, aus der Sicht des Beraters über allfällige Maßnahmen für den Klienten sowie aus der Sicht der Wissenschaft über die Zukunft des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes nachzudenken.

1. Anlassfall und wesentliche Inhalte des Gesetzesprüfungsbeschlusses

1.1. Der Anlassfall

Dem Gesetzesprüfungsverfahren zugrunde liegt ein Nachlass eines Erblassers, der sich im Wesentlichen aus inländischen Liegenschaften zusammensetzt. Eine Pflichtteilsberechtigte beschwerte sich beim UFS Feldkirch, weil ihr Pflichtteilsanspruch von Zivilrechts wegen auf der Basis des Verkehrswertes des Nachlasses und in Geld zu bemessen und daher mit dem Nennwert der Erbschaftssteuer zu unterziehen sei, während di...

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