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SWK 18, 20. Juni 2006, Seite 547

Umsatzsteuerliche Behandlung von Mietrechtsablösen

Unternehmereigenschaft entscheidend

Michael Mutz

Bei Mietrechtsablösen stellt sich die Frage, ob diese eine eigenständige umsatzsteuerliche Leistung darstellen, wie deren umsatzsteuerliche Beurteilung ist und ob diese zwingend unter den Regelsteuersatz von 20 % USt fallen.

1. Zivilrechtliche Einstufung

Gibt es Zahlungen anlässlich der Beendigung eines Mietverhältnisses von Seiten des Bestandgebers an den scheidenden Mieter, muss untersucht werden, aus welchem Grund diese Zahlungen geleistet werden. Gründe für Zahlungen können einerseits die Überlassung von Fahrnissen an den Bestandgeber, die Investitionsablöse für die Überlassung von Liegenschaftszubehör (Einbauten oder Umbauten), der Verzicht auf die S. 548Nutzung des Mietobjektes oder auch Schadenersatzleistungen sein. Weiters ist zu untersuchen, ob die Zahlungen einerseits überhaupt eine Leistung darstellen, und sofern die Zahlungen eine Leistung darstellen, ob andererseits die Leistung eine vom Mietvertrag unabhängige, eigenständige Leistung darstellt. Bei echten Schadenersatzzahlungen ist ein Gegenleistungscharakter der Zahlung zu verneinen. In den Fällen der Übertragung von Eigentumsrechten an Fahrnissen kann man jedenfalls von einer Leistung, die eigenständig und unabhängig vom Mi...

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