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Zur Berücksichtigung von Zahlungen im Rahmen der Unternehmensinsolvenz in der nachfolgenden Privatinsolvenz des Unternehmers
Wenn ein Gläubiger aufgrund eines Absonderungsrechts schon in der vorangehenden Unternehmensinsolvenz einen größeren Teil seiner Forderung hereinbringen konnte, so ist dieser Umstand im Schuldenregulierungsverfahren über das PrivatvermögenS. 926 des Unternehmers im Rahmen der Billigkeit zu berücksichtigen.
Aus der Begründung:
Am wurde über das private Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet. Hauptgläubigerin ist mit einer Forderung von € 623.013,93 die V eG.
Diese Gläubigerin hatte bereits im Firmenkonkursverfahren des vormals selbstständigen Schuldners ihre Forderung, damals mit einem Betrag von € 492.487,81, angemeldet. Nach der erfolgreichen Verwertung eines Pfandrechts an einer Liegenschaft des Schuldners schränkte sie diese Forderung auf € 266.438,72 ein.
Mit Beschluss vom wurde im Privatinsolvenzverfahren des Schuldners das Abschöpfungsverfahren eingeleitet. Der Schuldner hat eine Quote von 1,36% erreicht.
Das Erstgericht wies den auf § 213 Abs 2 KO (IO) gestützten Antrag auf sofortige Erteilung der Restschuldbefreiung (unangefochten) ab, erklärte das Abschöpfungsverfahren für beendet und setzte die E über die Restschuldbefr...