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SWK 27, 20. September 2006, Seite 768

Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung von Gebäudeteilen unter 10 %

Nach der bisherigen Verwaltungsmeinung führt eine Vermietung eines Gebäudeteiles von unter 10 % zu einem nicht der Umsatzsteuer unterliegenden Umsatz

Christian Prodinger

Ist bei einem gemischt genutzten Gebäude der unternehmerisch genutzte Teil geringer als 10 %, so gilt zufolge § 12 Abs. 2 Z 1 UStG ab , dass die Lieferung des Gebäudes nicht als für das Unternehmen ausgeführt wird. Wird ein derartiger Gebäudeteil in der Folge zur Erzielung von Umsätzen verwendet, interessiert die umsatzsteuerliche Behandlung.

1. Rechtslage

Nach § 12 Abs. 2 Z 1 UStG gelten die Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie die Einfuhr von Gegenständen als für das Unternehmen ausgeführt, wenn sie für Zwecke des Unternehmens erfolgen und wenn sie zu mindestens 10 % unternehmerischen Zwecken dienen.

Nach lit. b kann der Unternehmer eine Zuordnung nur im unternehmerischen Ausmaß durchführen.

Die Regelung der lit. a gilt nunmehr für sämtliche Wirtschaftsgüter, mithin auch für Gebäude. Wird ein Gebäude daher gemischt genutzt und beträgt der unternehmerisch genutzte Anteil dabei weniger als 10 %, so gilt das gesamte Gebäude als nicht dem Unternehmensbereich zugeordnet. Umgekehrt gilt daher eine Lieferung oder sonstige Leistung als nicht für das Unternehmen ausgeführt, wenn sie nicht zu mindestens 10 % unternehmerischen Zwecken dient.

Als Konsequenz ergibt sich, dass keine Vorsteuerabzugsmöglichkeit aus der Anschaffung od...

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