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SWK 27, 20. September 2006, Seite 755

Einkommensteuerliche Pauschalierung bei Journalisten

Wer ist Journalist?

Andreas Röthlin und Angelika Plassak

§ 17 Abs. 1 EStG sieht für Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. § 22 EStG und solchen aus Gewerbebetrieb nach § 23 EStG seit 1994 die Möglichkeit vor, im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG Betriebsausgaben als Prozentsatz der Einnahmen zu ermitteln. Für nichtselbständige Einkünfte wurde mit BGBl. Nr. 818/1993 in § 17 Abs. 6 EStG die Möglichkeit für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen kodifiziert, Werbungskosten nicht in ihrer tatsächlichen Höhe zu berücksichtigen, sondern diese mit Hilfe von Durchschnittssätzen zu ermitteln. Diese Regelung trat im Jahr 1994 in Kraft. Die Durchschnittssätze zur Ermittlung der Werbungskosten werden im Verordnungswege vom Bundesministerium für Finanzen festgelegt.

Eingangs sei weiters darauf hingewiesen, dass eine Pauschalierung in der Einkommensteuer unabhängig von jener der Umsatzsteuer anwendbar ist. Wird von der Pauschalierung Gebrauch gemacht, so entfällt die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht des § 132 BAO. Belege im Zusammenhang mit dem Wareneinkauf sind hiervon ausgenommen.

1. Begriffsbestimmung "Journalist"

Im EStG sowie in der Verordnung zu § 17 Abs. 6 EStG findet sich keine eindeutige Definition des Begriffes "Journalist". Daher ist im Sinne der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sowie nach Ansicht der öst...

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