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SWK 11, 10. April 2006, Seite 27

EuGH: Steuer auf Bruttoerlöse von Wertpapierinstituten

Kapitalansammlungs-RL: Steuer auf Bruttoerlöse von Wertpapierinstituten ist zulässig

Urteilstenor des EuGH:

Die Kapitalansammlungs-RL ist dahin auszulegen, dass sie der Erhebung einer Abgabe nicht entgegensteht, die wie die im Ausgangsverfahren streitige Abgabe zu Lasten von Wertpapierinstituten auf die Bruttoerlöse aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Wertpapieren erhoben wird.

(, Optiver BV u. a., Vorabentscheidungsersuchen der niederländischen Rechtbank Rotterdam)

Anmerkung: Optiver BV und 38 weitere Wertpapierinstitute mit Sitz in den Niederlanden erhoben Klage wegen der Festsetzung einer Abgabe auf die Bruttoerlöse dieser Gesellschaften durch die Stichting Autoriteit Financiële Markten, die mit der Aufsicht über die Wertpapiergeschäfte beauftragt und ihre Betriebskosten u. a. durch die Erhebung der strittigen Abgabe deckt.

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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