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SWK 11, 10. April 2006, Seite 391

"Liebhabereivermutung" bei kleiner Vermietung EU-konform

VwGH bestätigt unechte Befreiung ohne Optionsmöglichkeit

Bernhard Renner

Das Schicksal wegen Liebhaberei ertragsteuerlich unbeachtlicher Betätigungen im Umsatzsteuerrecht aus europarechtlicher Sicht war lange Zeit umstritten. Aus der Judikatur des EuGH war auch eine vom Ertragsteuerbereich abweichende Beurteilung ableitbar. Nunmehr hat der VwGH hinsichtlich einer "kleinen Vermietung" i. S. d. § 1 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung klargestellt, dass eine aus einkommensteuerlicher Sicht Liebhaberei darstellende Betätigung ebenso umsatzsteuerlich zu behandeln ist.Im Ergebnis bedeutet dies eine unechte Steuerbefreiung ohne Optionsmöglichkeit in die Steuerpflicht.

1. Rechtlicher Rahmen

1.1. Liebhabereiverordnung

Einkünfte liegen bei einer Betätigung vor, die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (§ 1 Abs. 1 LVO). Voraussetzung ist, dass die Absicht anhand objektiver Umstände (§ 2 Abs. 1 und 3 LVO) nachvollziehbar ist.

Liebhaberei ist hingegen u. a. bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste u. a. aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (z. B. Wirtschaftsgüter, die der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses dienen) und typisch...

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