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SWK 11, 10. April 2006, Seite 27

BMF: Schutzpatron der Leasingbranche?

Werner Doralt

Stolz verkündete jüngst die Leasingbranche ihre Geschäftserfolge; die Erfolge beruhen allerdings auch auf einer ungewöhnlichen und langjährigen Bevorzugung der Leasingbranche durch das BMF zu Lasten der übrigen Wirtschaft, insbesondere zu Lasten der Kleinunternehmer.

Angefangen hat es damit, dass das BMF vermietete Wirtschaftsgüter selbst dann noch der Leasingfirma zurechnet, wenn der Leasingnehmer das Mietobjekt nach der Grundmietzeit halb geschenkt, nämlich zum halben Buchwert, kaufen kann (EStR 2000 Rz. 3224 im Sinne der ständigen Verwaltungspraxis). Da allerdings die Leasingfirmen nichts zu verschenken haben, muss der niedrige Kaufpreis (sogenannter "Restwert") durch höhere Leasingraten erkauft werden. De facto ergibt sich daraus eine vorzeitige Abschreibung des Leasinggutes von etwa 30 % der Anschaffungskosten als Steuervorteil des Mieters: Bei einer zehnjährigen Nutzungsdauer sind nach einer Mietdauer von vier Jahren und einem Kaufpreis von 30 % (halber Buchwert) bereits 70 % abgeschrieben, ohne Miete nur 40 %. Mit diesem Steuervorteil werben auch die Leasingunternehmer.

Dagegen verlangen die deutschen Leasingrichtlinien für die Zurechnung zum Vermieter, dass der Mieter nicht bloß den halben, so...

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