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Änderungen der Vereinsrichtlinien 2001: Wartungserlass 2005
Rechtsansicht des BMF zur Vereinsbesteuerung aktualisiert
Mit dem "Wartungserlass 2005"hat das BMF die VereinsR 2001wiederum aktualisiert. Im Folgenden sollen überblicksartig die für die Praxis wichtigsten Änderungen der entsprechenden Randzahlen (Rz.) des Richtlinienwerks dargestellt und teilweise auch kommentiert werden. Eine für Vereine wichtige Änderung im Zusammenhang mit dem Abzug von Kapitalertragsteuer hat jedoch in die VereinsR 2001 noch nicht Eingang gefunden - sie wird am Ende des Beitrags erläutert.
1. Überblick über die Änderungen
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuerliche Behandlung von Dachverbänden | Rz. 122 |
Berücksichtigung von Zuständigkeitsänderungen | Rz. 186, 204, 205, 247, 248, 249 |
Änderung des Körperschaftsteuersatzes durch das StReformG 2005 | Rz. 393, 394 |
Aufnahme neuer Judikatur im Zusammenhang mit Kommunalsteuer | Rz. 604a und 605 |
Behandlung von Kostenersätzen an in Vereinen tätige Personen | Rz. 774 |
2. Die Änderungen im Einzelnen
2.1. Dachverbände
Nach den bisherigen Ausführungen in Rz. 122 der VereinsR 2001 wurde der begünstigte Zweck eines Dachverbands für den Fall, dass einem Unterverband abgabenrechtliche Begünstigungen (Mängel der Rechtsgrundlage, schädliche tatsächliche Geschäftsführung) nicht mehr zustanden, dann nicht beeinträchtigt, wenn er unverzüglich entsprechende ...