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SWK 13, 1. Mai 2006, Seite 431

Gspusi als Auslöser einer Hausdurchsuchung

Ursachen und Wirkungen einer Hausdurchsuchung

Felix Blazina

Manchmal bekommt eine anfänglich dünne Suppe schön langsam eine sämige Konsistenz, soll heißen, dass sich bei einem Steuerpflichtigen nach und nach der Verdacht auf Begehung schwerer Finanzvergehen einstellt. Was anlässlich einer Betriebsprüfung mangels Unterlagen nicht exakt feststellbar ist, kann möglicherweise noch im Zuge einer bei dem der Abgabenhinterziehung verdächtigten Steuerpflichtigen durchgeführten Hausdurchsuchung zu Tage gefördert werden. Obwohl die Betriebsprüfung nur ausnahmsweise mit derartigen Zwangsmaßnahmen befasst ist, kommt es in der Praxis doch immer wieder dazu.

1. Anonyme Anzeige

Das Unheil nahm durch eine anonyme Anzeige seinen Lauf, welche ein niederösterreichisches Unternehmen des Baunebengewerbes der Erzielung massiver Schwarzumsätze bezichtigte. Zum Beweis wurde der Finanzbehörde gleich ein schwarzes Kassabuch mitgeliefert. Nach außen wirkte der Steuerakt des angezeigten Betriebes eher unverdächtig, immerhin erklärte dieser recht schöne Gewinne. Der Anzeige sollte eine Betriebsprüfung auf den Grund gehen, die sorgfältig vorbereitet wurde. Aufgrund von Kontoauszügen eines wesentlichen Baustofflieferanten konnte der Prüfer die Umsätze des Unternehmens nach...

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