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Firmenwert: Teilwertabschreibung
• Der in § 3 Abs. 2 Z 2 UmgrStG in der Stammfassung angesprochene Firmenwert ist der mit dem übertragenen Betrieb verbundene (objektbezogene) und tatsächlich mit diesem Betrieb auf die übernehmende Gesellschaft übergehende Firmenwert. Daraus ergibt sich, dass eine Teilwertabschreibung eines solchen Firmenwertes im Streitjahr 1996 dem Grunde nach zulässig war. - (§ 3 Abs. 2 Z 2 UmGrStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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