Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 25, 1. September 2006, Seite 66

Organwalter: Befangenheit

Befangen kann nur ein Organwalter, nicht jedoch die Behörde als solche sein. Aus der Befangenheit des Behördenleiters oder eines Organwalters ergibt sich nicht zwingend die Befangenheit sämtlicher Organwalter dieser Behörde. - (§ 76 BAO), (Abweisung)

(, 2004/15/0083, 0084, 0085)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...