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SWK 25, 1. September 2006, Seite 65

USt: Umsätze von Vereinen

Im Zusammenhang mit der Frage der Steuerbefreiung für Umsätze eines Vereins, der Freizeitaktivitäten bestimmter Art anbietet, verweist der VwGH darauf, dass nach ständiger Rechtsprechung des EuGH nach Art. 13 Teil A der Sechsten Mehrwertsteuer-Richtlinie nicht alle dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten befreit werden, sondern nur diejenigen, die einzeln aufgeführt und sehr genau beschrieben sind. - (§ 6 Abs. 1 USt 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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