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SWK 25, 1. September 2006, Seite 710

Das Dilemma mit den Verspätungszuschlagsbescheiden

Ermessensübung transparent gemacht

Klaus Hilber

Am ist ein Erlass zum Verspätungszuschlag herausgegeben worden, welcher interessante Details zu Voraussetzungen und Inhalt und vor allem die Kriterien für die Ermessensübung darlegt. Der Erlass ist in begrüßenswerter Weise mit Aussagen aus zahlreichen VwGH-Erkenntnissen untermauert. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Aussagen aus dem BMF-Erlass wiedergegeben und durch Anmerkungen aus der Praxis (in Kursivdruck) ergänzt. Für die Praxis bleibt abzuwarten, ob der Erlass bringt, was er verspricht.

S. 7111. Voraussetzungen

Gemäß § 135 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Verspätungszuschlag bis zu 10 % der festgesetzten bzw. selbst berechneten Abgabe auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar war. Eine Mahnung (Erinnerung) zur Abgabe einer Steuererklärung ist für die Verhängung eines Verspätungszuschlages nicht notwendig.

Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verspätungszuschlages sind:

• Ein Abgabepflichtiger hält die Frist oder die Nachfrist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht ein (Als Verspätung gilt auch die Nichtabgabe der Abgabenerklärung).

• Diese Verspätung ist nicht entschul...

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