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SWK 25, 1. September 2006, Seite 701

Steuerbefreiung für Kleinunternehmer

Ansässigkeit eines Unternehmers im Inland Voraussetzung für die Behandlung als Kleinunternehmer?

Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 sind die Umsätze der Kleinunternehmer steuerfrei. Kleinunternehmer sind gemäß dieser Norm Unternehmer mit Sitz oder Wohnsitz im Inland, deren Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 leg. cit. im Veranlagungszeitraum 22.000 Euro nicht übersteigen.

Art. 24 der 6. MWSt-Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten, vereinfachte Modalitäten für die Besteuerung von Kleinunternehmern anzuwenden, ohne hiefür ein gemeinsames System vorzuschreiben. Die Grenze für Kleinunternehmer wurde mit einem Jahresumsatz von 5.000 ECU fixiert. Bis zum Erlass gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften darf Österreich weiterhin Steuerpflichtige, deren Jahresumsatz geringer als der Gegenwert von 35.000 ECU ist, von der Umsatzsteuer befreien (Ruppe, UStG3, Tz. 446 zu § 6). Nach Art. 24 Abs. 3 dritter Unterabsatz der 6. MWSt-Richtlinie sind aber Leistungen, die von einem nicht im Inland ansässigen Steuerpflichten bewirkt bzw. erbracht werden, von der Befreiung auf jeden Fall ausgeschlossen. (UFS Innsbruck RV/0530-I/04 vom )

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