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SWK 25, 1. September 2006, Seite 91

Wahlkampf-Finanzierung und Steuern

Die steuerliche Behandlung von Zuwendungen an politische Parteien

Andreas Payer

Mit der Festlegung des Termins für die kommende Nationalratswahl hat auch offiziell der Intensivwahlkampf begonnen. Der Wahlkampf ist für die politischen Parteien mit nicht unbeträchtlichen Kosten verbunden.Der folgende Beitrag widmet sich der steuerlichen Behandlung von Zuwendungen an wahlwerbende Parteien.

1. Ausgangssituation

Den Zuwendungen an Parteien und parteinahe Organisationen stehen i. d. R. keine unmittelbar im Wirtschaftsleben erzielbaren Vorteile gegenüber, sie sind eher der Erreichung bestimmter gesellschaftlicher oder (steuer-)politischer Ziele dienlich. Derartige Zuwendungen fallen daher auf Seite des Zuwendenden grundsätzlich nicht unter den Betriebsausgabenbegriff. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch die Betriebsausgaben- bzw. Werbungskosteneigenschaft von Zahlungen an politische Parteien gegeben. Auf Seite des Spendenempfängers sind die Zuwendungen i. d. R. nach erbschafts- und schenkungssteuerlichen Gesichtspunkten zu beurteilen.

2. Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Ebene des Spendenempfängers

Bei Zuwendungen an politische Parteien liegt regelmäßig der (zumindest einseitige) Wille des Zuwendenden vor, den Bedachten (die politische Partei) auf seine Kosten...

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