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ÖBA 12, Dezember 2016, Seite 863

Newsline

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Reform der Bankenabgabe

Nach intensiven Bemühungen beschloss die Bundesregierung im Juli eine grundlegende Reform der Bankenabgabe. Damit wird ua der zusätzlichen Belastung der Kreditwirtschaft durch die Beiträge für Abwicklung und Einlagensicherung Rechnung getragen. Nach Klärung der Details zur Verwendung der Abschlagszahlung erfolgte die Begutachtung. Das Gesetz soll nunmehr am im Ministerrat behandelt und im Dezember im Nationalrat beschlossen werden.

Mit dieser Reform wird ein klares Signal für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz gesetzt. Wenngleich die Abschlagszahlung eine enorme Herausforderung darstellt, wird dieses Signal auch unter Standortaspekten besonders begrüßt.

Eckpunkte der Reform sind:

  • Ab Einführung der „Bankenabgabe neu“, die jährlich ca 100 Mio EUR betragen soll, nicht KöSt-abzugsfähig ist und eine reine Bundesabgabe darstellt.

  • Sonderzahlung in Höhe von 1 Mrd EUR, die in Form einer Einmalzahlung oder verteilt auf 4 Jahre erfolgen kann.

  • Senkung der Bemessungsgrundlage auf 300 Mio EUR für die Stabilitätsabgabe neu und die Sonderzahlung.

Unbeschadet der Akzeptanz der Reform als Gesamtpaket wurde im Rahmen der Begutachtung nochmals der Abz...

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