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SWK 3, 20. Jänner 2005, Seite S 69

Gebäudebegünstigung im Rahmen einer Unternehmensaufgabe gem. § 24 Abs. 6 EStG

Neue Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund des AbgÄG 2004

Michael Tissot

Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2004 (im Folgenden: „AbgÄG 2004") wurde die Gebäudebegünstigung des § 24 Abs. 6 EStG erheblich geändert. Die Gesetzesänderungen wurden hauptsächlich deshalb vorgenommen, um die von der Finanzverwaltung als wirtschaftshemmend erkannten Verwendungsbeschränkungen innerhalb des fünfjährigen Beobachtungszeitraumes nach Betriebsaufgabe zu beseitigen.Des Weiteren wurde aber auch die steuerliche Erfassung des Nachversteuerungsbetrages neu geregelt, notwendige Klarstellungen vorgenommen sowie Teile der Verwaltungspraxis in § 24 Abs. 6 EStG übernommen.

Die folgenden Ausführungen sollen die Gesetzesanpassungen sowie die sich daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten und Steuerwirkungen aufzeigen.

1. Begünstigung gem. § 24 Abs. 6 EStG (i. d. F. vor AbgÄG 2004)

Die stillen Reserven in einem Betriebsgebäude wurden im Rahmen einer Betriebsaufgabe gem. § 24 Abs. 6 EStG auf Antrag nicht erfasst, wenn gewisse personenbezogene und gebäudebezogene Voraussetzungen erfüllt wurden.

Die personenbezogenen Voraussetzungen waren gegeben, wenn ein Unternehmer seinen Betrieb deswegen aufgab, weil er verstorben ist, weil er aufgrund von geistigen oder körperlichen Gebrechen oder altersbedingt - nach Vollendung des 60. Lebensjahres - seine...

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