SWK-Spezial: Ertragsteuern 2024
1. Aufl. 2024
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S. 108Die Entnahme von Grundstücken bei einer Betriebsaufgabe
Jasmin Adriouich/Stefanie Schinnerl
1. Einleitung
Das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023) führte zu signifikanten Neuerungen im Steuerrecht. Zwischen einigen großen und bereits vielbesprochenen Änderungen verbergen sich auch solche, die erst bei näherer Betrachtung ihre Komplexität bzw ihre weitreichende Wirkung offenbaren. Eine dieser Neuerungen betrifft die veränderte Bewertung von Gebäudeentnahmen in § 6 Z 4 EStG, deren Auswirkungen bis in die Sphäre der Betriebsaufgabe reichen und diese erheblich vereinfachen. Im nachfolgenden Beitrag wird die Rechtslage hinsichtlich der Gebäudeentnahme im Rahmen einer Betriebsaufgabe jeweils vor und nach Inkrafttreten des AbgÄG 2023 beleuchtet.
2. Gebäudeentnahme
2.1. Allgemein
Grundsätzlich stellt jeder nicht betrieblich veranlasste Wertabgang aus dem Betriebsvermögen eine Entnahme dar. Sowohl bei materiellen als auch immateriellen Wirtschaftsgütern aus dem Anlage- und Umlaufvermögen kann es zu einem nicht betrieblichen Abgang kommen. Wird ein Wirtschaftsgut zu anderen als betrieblichen Zwecken genutzt, gilt dies bereits als Entnahme mit den entsprechenden steuerlichen Konsequenzen.,
Im Fall einer En...