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SWK 3, 20. Jänner 2005, Seite 67

Neues zu den Mobilitätskosten

PKW-Anschaffungskosten und Sachbezüge

Hans Blasina

1. Luxusgrenze

a) Angemessenheitsverordnung

Ab wurde die Luxusgrenze bei PKW von 34.000 auf 40.000 Euro angehoben. Dies erfolgte durch die PKW-Angemessenheitsverordnung. Sie gibt die bisherige Auffassung des BMF unverändert wieder:

• Höchstgrenze 2004 : 34.000 Euro; ab 2005: 40.000 Euro.

• Nicht selbständig bewertbare Sonderausstattung zählt zu den Anschaffungskosten.

• Wertabhängige Nutzungsaufwendungen sind verhältnismäßig zu kürzen.

• Für Gebrauchtwagen bis fünf Jahre ermittelt sich die Luxustangente im Verhältnis zum seinerzeitigen Neupreis abzüglich ortsüblicher Rabatte. Bei älteren Fahrzeugen sind deren tatsächliche Anschaffungskosten zugrunde zu legen.

• Bei Leasing- und Mietfahrzeugen erfolgt die anteilige Kürzung der Leasingrate bzw. Miete anhand der ihr zugrunde gelegten Anschaffungskosten (ausgenommen Kurzmiete bis 21 Tage).

b) Änderung der Tangente bei „Altfahrzeugen"

Für Fahrzeuge, die vor 2005 angeschafft wurden, dürfte ab 2005 ebenfalls die neue Luxustangente bezüglich AfA und wertabhängigen Aufwendungen zum Tragen kommen. Schon zur letzten Anhebung hatte das BMF keine Bedenken, ab der Veranlagung 2002 (nicht aber für Vorjahre) von der höheren Tangente als AfA-Basis auszugehen.

Wenn auch die aktuelle Anhe...

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