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Stellungnahme zu EStR Rz. 3119 und 3120
In den Einkommensteuerrichtlinien 2000 wird in Rz. 3119 unter Hinweis auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom , 205, 206, 207/64, postuliert, dass in der Vergangenheit vorgenommene zu hohe Absetzungen durch Minderung oder Aussetzung der Abschreibung in der Zukunft ausgeglichen werden können. In Rz. 3120 findet sich eine entsprechende Regelung für zu niedrige Absetzung in der Vergangenheit.
Doralt vertritt in seinem Kommentar zum Einkommensteuergesetz4 in Rz. 175 zu § 4 EStG unter Zitierung der Einkommensteuerrichtlinien sowie der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom , 1332/58, die gleiche Meinung und sieht darin eine Durchbrechung des ansonsten vom Verwaltungsgerichtshof vertretenen Stichtagsprinzips bzw. der periodengerechten Gewinnermittlung.
Analyse der Judikatur
Eine genauere Analyse der zitierten Judikate ergibt jedoch Folgendes:
In dem erstzitiertem Erkenntnis 205, 206, 207/64 vom war ein Fall abzusprechen, bei dem nach einer erfolgten Betriebsaufgabe das aus dem Betrieb entnommene Gebäude anschließend vermietet wurde. Der Verwaltungsgerichtshof hatte nicht über die Korrektur einer Abschreibung abzusprechen, sondern hat sich nur in einem Nebenpunkt in wirtschaftlicher Weise mit der Frag...