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Gewinnermittlung
• Der Betriebsvermögensvergleich ist die allgemeine Gewinnermittlungsart. Allein durch Vorlage einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im Zuge einer Betriebsprüfung wird das Wahlrecht einer bestimmten Gewinnermittlungsart nicht ausgeübt. - (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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