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Sind die Steuervergünstigungen der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft europarechtswidrig?
Qualifizierung als verbotene Beihilfe?
Mit dem Steuerreformgesetz 1993 schuf der österreichische Gesetzgeber das Rechtsinstitut der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft, das mithilfe umfassender Steuerbefreiungen der Beteiligungsfinanzierung jener Unternehmen dienen soll, die von einer Kapitalaufbringung im Wege der Börse ausgeschlossen sind. Die der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft gewährten Steuervergünstigungen können den Tatbestand einer mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren Beihilfe i. S. d. Art. 87 (vormals: Art. 92) EG-Vertrag erfüllen.
1. Das Rechtsinstitut der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft
Im Rahmen des Steuerreformgesetzes 1993 schuf der österreichische Gesetzgeber mit dem Rechtsinstitut der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft (§ 6b KStG) ein neues Finanzierungsinstrument, das mithilfe weitreichender Steuerbefreiungen der Kapitalversorgung jener Unternehmen dienen soll, die von einer Kapitalaufbringung im Wege der Börse ausgeschlossen sind.
Um in den Genuss dieser gewährten umfassenden Steuerbefreiungen zu kommen, muss eine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft gemäß § 6b KStG in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft gegründet werden, die über ein Grundkapital von mindestens 7,3 Millionen Euro verfügt und deren...