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SWK 19, 1. Juli 2005, Seite 47

Einheitswert: Ermittlung

Zwischen den Verbindlichkeiten, die für die Anschaffung bzw. Herstellung eines Wirtschaftsgutes aufgewendet worden sind, und eben diesem Wirtschaftsgut besteht ein enger Zusammenhang. Zur Ermittlung des Einheitswertes sind Fremdmittel zwingend den aktiven Wirtschaftsgütern zuzuordnen, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sie finanziert haben. - (§ 64 Abs. 1 BewG), (Abweisung)

(, 0118)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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