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Änderung der EZB-Leitlinie über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume durch die nationalen zuständigen Behörden bei weniger bedeutenden Instituten
Der Ansatz der Europäischen Zentralbank (EZB) in Bezug auf die Ausübung von Optionen und Ermessensspielräumen (options and discretions) wird in vier Dokumenten dargelegt. Ziel derer ist es, die Transparenz in der Aufsichtstätigkeit zu erhöhen und die Nutzung von den im Unionsrecht bei der Bankenaufsicht eingeräumten Optionen und Ermessensspielräumen durch die Vorgaben an die zuständigen Behörden zu harmonisieren. Die bestehenden Aufsichtsinstrumente werden so aufgrund der umfassenden Überarbeitung der aufsichtlichenS. 490 Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation, CRR) sowie der Richtlinie 2013/36/EU (Capital Requirements Directive, CRD) durch die Verordnung (EU) 2019/876 (CRR2) sowie durch die Richtlinie (EU) 2019/878 (CRD5) mit den Vorgaben der EZB für die Ausübung von Optionen und Ermessensspielräumen in Einklang gebracht.
Durch die gegenständliche Leitlinie erfolgt eine Änderung der Leitlinie (EU) 2017/697 der EZB, die Vorgaben für die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume allgemeiner Art durch die nationalen zuständigen Behörden bei weniger bedeutenden Instituten enthält.
Die Änderungen der vorliegenden Leitlinie b...