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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 129

Anzahl der Kinder


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Anzahl der Kinder
Es ist die Anzahl der Kinder, für die Sie oder Ihr (Ehe-)Partner im Jahr 2004 für mindestens sieben Monate die Familienbeihilfe oder eine gleichartige ausländische Beihilfe bezogen haben, anzugeben. Für Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wurde, steht ein Kinderabsetzbetrag bei einer Veranlagung nicht mehr zu, weil der Kinderabsetzbetrag gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt worden ist. Die Anzahl der Kinder hat aber bei der Feststellung des Höchstbetrages für Sonderausgaben und bei der außergewöhnlichen Belastung Bedeutung.
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