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ÖBA 12, Dezember 2020, Seite 868

Die neue EU-Crowdfunding Verordnung

Rolf Majcen

Das Gesetzgebungsverfahren für eine Verordnung über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen (ECSP-VO) wurde mit dem Vorschlag der Kommission vom eingeleitet. Doch erst nach 28-monatiger Verhandlungsdauer und mehreren Abänderungen im Trilog fand ihr Inhalt auch die Zustimmung des Rates der Europäischen Union. Die ECSP-VO wurde als Verordnung (EU) 2020/1503 am im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt seit . Mit der ECSP-VO wird eine neue und einheitlich anerkannte Lizenzkategorie für Crowdfunding-Dienstleister (Schwarmfinanzierungsdienstleister) geschaffen, die mittels EU-Pass grenzüberschreitend tätig werden können. Sie legt einheitliche Anforderungen an die Erbringung von Crowdfunding-Dienstleistungen, an die Organisation, die Zulassung und die Beaufsichtigung von Crowdfunding-Dienstleistern, an den Betrieb von Crowdfunding-Plattformen sowie an Transparenz und Marketingmitteilungen in Bezug auf die Erbringung von Crowdfunding-Dienstleistungen in der Union fest. Ziele der ECSP-VO sind die Beseitigung der Fragmentierung des Rechtsrahmens für Crowdfunding-Dienstleistungen im Interesse eines reibungslos funktionierenden Bi...

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