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ÖBA 12, Dezember 2020, Seite 841

Veröffentlichung von Durchführungsverordnungen zur Verbriefungs-VO

Die Verbriefungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2017/2402, Verbriefungs-VO) etabliert einen allgemeinen Rahmen für Verbriefungen sowie einen Rahmen für einfache, transparente und standardisierte (simple, transparent and standardised, STS) Verbriefungen.

S. 842Mit traten insgesamt sieben Durchführungsverordnungen zur Verbriefungs-VO in Kraft. Damit wird ein wesentlicher Schritt zur Standardisierung der Transparenzanforderungen und somit zu einem effizienteren Verbriefungsmarkt gesetzt. Die technischen Standards zu den Transparenzanforderungen der Verbriefungs-VO regeln insbesondere die Registrierung von Verbriefungsregistern unter der Aufsicht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die ab dem Stichtag mittels der neuen Meldebögen im XML-Format zu erfolgen haben.

Folgende Durchführungsverordnungen zur Verbriefungs-VO traten mit in Kraft:

1.

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1224 zur Ergänzung der Verbriefungs-VO und zur Festlegung der Informationen, die von dem Originator, dem Sponsor und der Verbriefungszweckgesellschaft zu den Einzelheiten von Verbriefungen bereitzustellen sind

Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften einer Ver...

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