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ÖBA 12, Dezember 2020, Seite 841

Konsultationen zu MiFIR-Überprüfungsberichten

Um die Funktionsweise des MiFID II/MiFIR-Rahmenwerks nach zwei Jahren der Anwendung zu bewerten, ist die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) dazu verpflichtet, zu den Berichten der Europäischen Kommission beizutragen. Mit den im September 2020 veröffentlichten Konsultationspapieren zur Meldepflicht und zur Funktionsweise organisierter Handelssysteme liefert die ESMA Informationen zu ausgewählten Aspekten der MiFIR.

Bericht bezüglich der Pflichten zur Meldung von Geschäften und Referenzdaten

Die MiFIR beinhaltet Pflichten zur schnellstmöglichen Abgabe von Transaktionsmeldungen (Art. 26) sowie zur Bereitstellung von Referenzdaten (Art. 27). Im vorliegenden Konsultationspapier bewertet die ESMA u.a. mögliche Synergien zu den Meldeanforderungen der EMIR idF. EMIR-REFIT sowie den Nutzen der bisher abgegebenen Transaktionsmeldungen für die Zwecke der Marktüberwachung. Im Rahmen des Berichts werden u.a. die folgenden Reformoptionen erörtert:

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs der Meldepflicht auf OGAW- bzw. AIF-Verwaltungsgesellschaften, die Wertpapierdienstleistungen für Dritte erbringen;

  • Erweiterung der meldepflichtigen Finanzinstrumente, u.a. um durch systematische Int...

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