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SWK 13, 5. Mai 2005, Seite 33

Wohngebäude: Privatnutzung

Dient ein im Miteigentum stehendes Wohngebäude unbestritten zur Gänze der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses eines der beiden Miteigentümer, liegt unabhängig vom zivilrechtlichen Titel eine private Nutzung des Wohngebäudes vor. - (§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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