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SWK 13, 5. Mai 2005, Seite 473

Investmentfonds oder Direktanlage

Zwischen der Veranlagung in Investmentfonds oder Einzeltitel bestehen kleine, aber feine Unterschiede

Ernst Marschner

Die Direktveranlagung insb. in Aktien oder Rentenpapieren und die indirekte Veranlagung in diese Wertpapiere über inländische oder ausländische Investmentfonds (InvF) sind zwar nach der Intention des Gesetzgebers steuerlich größtenteils gleichgestellt, dennoch ergeben sich gesetzliche, aber auch einige faktische Unterschiede in der Besteuerung. Diese Unterschiede sind je nach Anlegertypus - sprich privat oder betrieblich bzw. natürliche Person oder Privatstiftung unterschiedlich. Auch die persönliche Veranlagungsstrategie kann den Ausschlag für das eine oder andere Produkt geben. Der nachfolgende Beitrag soll helfen, das Wertpapierportfolio des jeweiligen Anlegers steuerlich zu optimieren.

1. Einleitung

Dieser Beitrag hat den Vergleich vor Augen, dass ein Anleger sein Kapital entweder in einem (oder mehreren) InvF oder in Einzeltitel anlegt. Grundsätzlich sind Veranlagungen in InvF und Einzeltitel steuerlich gleichgestellt. Im Detail bestehen jedoch erhebliche Unterschiede in der Besteuerung. Auch auf nicht steuerliche Unterschiede wird teilweise eingegangen. Der Vergleich zwischen inländischen und ausländischen InvF zeigt, dass etliche steuerliche - nämlich rechtliche, aber auch fak...

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