zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 20, 15. Juli 2005, Seite R 52

Teilbetrieb: Übertragung

Es ist nicht ungewöhnlich, dass bei Übertragung des Teilbetriebes der Betriebserwerber u. a. Schulden übernimmt, die bisher nicht (ausschließlich) diesem Teilbetrieb zuzuordnen waren. Durch die Festlegung der zu übernehmenden Schulden kann nämlich der Wert des zu übertragenden Vermögens den Vorstellungen der beteiligten Parteien angepasst werden, wobei eine zeitlich der Teilbetriebsübertragung nachhinkende (aber von vornherein vereinbarte) Schuldübernahme der Feinabstimmung der Wertverhältnisse dienen kann, weil sie bewirkt, S. R 53dass eine bestimmte Schuld nicht zur Gänze übernommen wird. - (§ 6 Z 9 lit. a EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...