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KfZ: Angemessenheitsprüfung
• Der VwGH vertritt (weiterhin) die Auffassung, dass grundsätzlich Anschaffungskosten gängiger Fahrzeuge der durchschnittlichen Mittelklasse der (auch europäischen) Automobilhersteller als nach der allgemeinen Verkehrsauffassung angemessen zu beurteilen sind. Dabei sind die Marktverhältnisse zum Zeitpunkt der Anschaffung des Kfz als Neuwagen maßgebend. - (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes), (Amtsbeschwerde)
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