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SWK 20, 15. Juli 2005, Seite 52

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Gemäß Art 28 UStG 1994 erteilt das Finanzamt juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind, auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen. Schon deshalb, weil die Rechtsordnung die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an juristische Personen, die nicht Unternehmer sind, vorsieht, lässt das Bestehen einer solchen nicht zwingend den Schluss auf die Unternehmereigenschaft zu. - (Art. 28 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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