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Land- und Forstwirtschaft: Gewinnermittlung
• Die gem. § 1 Abs. 1 der VO BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft sich ergebende Gewinnsumme ist um die vereinnahmten Pachtzinse zu erhöhen und u. a. um die "Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen des Steuerpflichtigen" sowie um die bezahlten Pachtzinsen und Schuldzinsen zu vermindern. Die Wortfolge "des Steuerpflichtigen" bezieht sich nicht nur auf die Sozialversicherungsbeiträge sondern auch auf die Beiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen. - (§ 13 Abs. 1 PauschalierungsVO, BGBl. II Nr. 430/1997), (Abweisung), (Präsidentenbeschwerde)
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